Frau Irina Daunhawer lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Frau Irina Daunhawer lässt zurzeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts gegenüber Onlineshop-Betreibern aussprechen. Betroffen ist die Plattform eBay im B2C-Handelsbereich. Gerügt wird die vermeintlich irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Original“.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 7.500 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von den in diesem Fall tätigen Anwälten ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Frau Irina Daunhawer zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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