Für die Tonpool Medien GmbH wird das Werk “Nena – In meinem Leben” durch die Kanzlei Zimmermann & Decker abgemahnt

Unsere Vertragsanwälte haben uns mitgeteilt, dass die Kanzlei Zimmermann & Decker für die Tonpool Medien Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Rechteverletzungen an Nenas Musikwerk „In meinem Leben“.

Die Vorgehensweise ist weitgehend gleich mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir raten, die von der Kanzlei Zimmermann und Decker vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu betrachten sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, auf welche man im Internet stößt.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und  jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

One thought on “Für die Tonpool Medien GmbH wird das Werk “Nena – In meinem Leben” durch die Kanzlei Zimmermann & Decker abgemahnt

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