- Was ist das?
Das Siegel „Geprüfte Sicherheit“ (Zeichen „GS“) ist ein 1977 eingeführtes Zertifikat, welches signalisiert, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) gerecht wird. Diese sind u. a. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie DIN-Normen verankert. Sinn des Zeichens ist es, Benutzer zertifizierter Gerätschaften sowohl bei deren ordnungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarer fehlerhafter Anwendung vor Schäden zu schützen.
- Darf ich damit als Hersteller werben?
Hierzu gibt § 7 Abs. 1 des GPSG Aufschluss. Demnach darf ein Hersteller nur dann mit dem GS-Zeichen Werbung betreiben, wenn dieses durch einen Antrag des Herstellers / Importeurs von einer staatlich anerkannten GS-Stelle an ihn vergeben wurde. Laut § 2 Abs. 10 GPSG wiederum gilt als sog. Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die entweder ein Produkt herstellt oder aber ein solches wiederaufbereitet bzw. wesentlich verändert und anschließend nochmals in Verkehr bringt.
- Ist die GS-Kennzeichnung Pflicht?
Nein, es handelt sich um ein freiwilliges Zertifikat; empfehlenswert deshalb, da es bei Kunden mit Sicherheit einen guten Eindruck hinterlässt. Allerdings unterliegt seine Verwendung gesetzlichen Regelungen. In einem Vertrag zwischen GS-Stelle und Zeichen-Inhaber wird detailliert festgehalten, wie das „GS“-Logo z. B. bezüglich Design und Mindestgröße auf Produkten abgebildet werden darf.