Get the Goods GmbH lässt Verstöße gegen die Preisangabenverordnung wettbewerbsrechtlich rügen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat mitgeteilt, dass die Get the Goods GmbH aktuell Abmahnungen wegen vermeintlicher Verletzungen der Preisangabenverordnung über eine Anwaltskanzlei versenden lässt. Konkret dreht es sich um die angeblich nicht vorhandene Angabe des Grundpreises. Die betroffene Online-Handelsplattform ist eBay im Bereich B2C (Händler an Privatpersonen).

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Wie immer gilt im Interesse des Abgemahnten zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche überhaupt angemessen sind.

Betroffenen ist darüber hinaus zu empfehlen, die von der in diesem Fall aktiven Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, beispielsweise die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nie.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nicht ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf eine juristische Hilfe zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Get the Goods GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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