GSDR GmbH lässt durch die Kanzlei Kornmeier & Partner vermeintliche urheberrechtsverletzungen an dem Titel „I Surrender“ (The Disco Boys) abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir gesagt bekommen, dass die GSDR GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – durch das so genannte “Filesharing“ – an dem Song „I Surrender“ der „The Disco Boys“ abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner ausgesprochen.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (in diesem Fall 450,00 €) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil ansonsten große nachteile entstehen können. Warnen muss man auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web auffindbar sind.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist nicht ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten zur Folge haben kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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