GSDR GmbH lässt durch Kanzlei Kornmeier & Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Lied Boys are crazy der Gruppe The Black Pony abmahnen

Die GSDR GmbH lässt nach wie vor Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Musiktitel Boys Are Crazy der Gruppe The Black Pony abmahnen. Die Abmahnungen werden durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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