GSDR GmbH lässt durch Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße gegen den Musiktitel Le Bump von Yolanda Be Cool feat. Crystal Waters abmahnen

Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnen zurzeit im Auftrag der GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ des Musiktitels Le Bump von Yolanda Be Cool feat. Crystal Waters ab. Das Werk befindet sich auch auf dem Sampler Bravo Hits Volume 60.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitestgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Außerdem sollten Betroffene eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der Firma GSDR zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Top