Heinz-Dieter Obitz lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen eBay-Händler aussprechen

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Heinz-Dieter Obitz

Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im „B2C„-Bereich.

Beanstandet wird die Verwendung mangelhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen des Herrn Heinz-Dieter Obitz aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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