Helga Delaporte lässt eBay-Händler abmahnen

 

Wir haben erneut (siehe ersten Bericht hier) Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Helga Delaporte (Helga Delaporte Schuhwaren, 63920 Großheubach).

Davon betroffen ist ein Händler auf der Online-Plattform eBay im Bereich „B2C“ (d. h. Händler verkaufen an Privatpersonen).

Beanstandet wird eine ganze Reihe unterschiedlicher Rechtsverstöße, darunter:

– Verwendung einer ungültigen Version der Widerrufsbelehrung

– unzureichende Angaben hinsichtlich Vertragstext-Speicherung und Vertragssprache(n)

– fehlende Angaben zum Vertragsschluss

– fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Berichtigung von Eingabefehlern

– Mängel in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 25.000 €.

Wir empfehlen Ihnen eindringlich, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie erfahrungsgemäß zu Nachteilen führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie in keinem Fall einfach ignorieren! Als Folge drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen der Frau Helga Delaporte zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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