Helo GmbH & Co. KG lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Die Helo GmbH & Co. KG aus Rastdorf lässt momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden. Die betreffende Handelsplattform ist eBay im Bereich B2C. Gerügt wird gleich eine ganze Reihe an Wettbewerbsverstößen: angeblich irreführende Werbung (CE-Kennzeichen), vermeintlich mangelhafte Angaben bzgl. Zustandekommen des Vertrags, angeblich fehlerhafte Angaben zur Garantie (“24 Monate Garantie”) sowie vermeintlich falsche Angaben hinsichtlich Teillieferungen.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert liegt bei etwa 30.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Helo GmbH & Co. KG formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Helo GmbH & Co. KG zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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