Herr Andreas Donauer lässt durch die Kanzlei Nümann + Lang Abmahnungen versenden bezüglich des Lieds So a schena Dag

Wie uns unsere Vertragsanwälte mitgeteilt haben, lässt der Rechteinhaber Andreas Donauer zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (sogenanntes Filesharing) an dem Lied So a schena dag abmahnen. Vertreten wird er dabei von der Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Nümann + Lang deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, die von der Kanzlei Nümann und Lang vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vertrauen Sie darüber hinaus „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser nicht.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang im Auftrag von Andreas Donauer aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

An dieser Stelle möchten wir auf einen Beitrag aus dem Weblog des Kollegen RA Markus Kompa verweisen, der sich mit dem Medienrecht auseinandersetzt. Darin wird berichtet, dass sich Herr Rechtsanwalt Nümann gegen einen Artikel mit dem Namen „Die Abmahn-Industrie“ von Holger Bleich zur Wehr setzen wollte. Lesen Sie selbst.

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