Herr Frank Diesner lässt Wettbewerbswidrigkeiten aufgrund vermeintlich fehlerhafter Widerrufsbelehrung bezüglich der Rücksendekosten abmahnen

Einem unserer Vertragsanwälte liegt die Information vor, dass Herr Frank Diesner momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Regelung der Rücksendekosten über eine Anwaltskanzlei aussprechen lässt. Die betreffende Online-Handelsplattformen ist eBay, der Handelsbereich nennt sich B2C.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Wie immer gilt im Interesse des Abgemahnten zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche angemessen sind. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 10.000 Euro.

Betroffenen ist des Weiteren nahe zu legen, die von der in diesem Fall aktiven Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann; z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten in der Folge drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf eine kompetente juristische Hilfe zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Frank Diesner zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich noch heute Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top