Herr Friedrich Böck lässt Abmahnungen verschicken aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf eBay

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat erfahren, dass Herr Friedrich Böck gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf der Online-Handelsplattform eBay über eine Anwaltskanzlei abmahnen lässt. Gerügt werden u. a. Fehler in der Widerrufsbelehrung. Es handelt sich um den Bereich B2C (Händler an Verbraucher).

Im Einzelnen werden die Abmahnungen ausgesprochen wegen angeblich mangelhaften Widerrufsbelehrungen hinsichtlich der Rücksendekosten sowie des Beginns der Widerrufsfrist. Darüber hinaus bezieht sich Herr Böck auch auf vermeintlich fehlende Rohstoffgehaltsangaben. Man fordert vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Nach unseren Informationen beläuft sich der Gegenstandswert auf 25.000 €.

Betroffenen ist zu raten, die von dem in diesem Fall tätigen Juristen formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann, bspw. zu einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten die Konsequenz sein können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Friedrich Böck zu informieren.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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