Herr Gedatt Lohenstein gibt Abmahnungen in Auftrag, um damit u. a. gegen angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorzugehen

Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass Herr Gedatt Lohenstein, Inhaber des Technologiedienst Lohenstein, Hellerkamp 6, 42555 Velbert (Langenberg), gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Gerügt werden erstens vermeintlich falsche Widerrufsbelehrungen, und zweitens angeblich nicht vorhandene Versandkosten-Angaben bzgl. Google Base Shopping. Die betroffene Handelsplattform ist ein Online-Shop; der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Verbraucher/Privatpersonen). Es liegt ein Gegenstandswert von 15.000 € vor.

Betroffenen ist zu raten, die von den in diesem Fall tätigen Juristen formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann: z. B. zu einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten die Konsequenz sein können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise betrefflich Abmahnungen im Auftrag des Herrn Gedatt Lohenstein zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

2 thoughts on “Herr Gedatt Lohenstein gibt Abmahnungen in Auftrag, um damit u. a. gegen angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorzugehen

  • Und wer im Glaskasten sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

    Was du nicht willst was man dir tut, dass füge auch keinem andern zu

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