Herr Knut Harders lässt Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz abmahnen

 

Wir haben von einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Kenntnis erlangt. Diese wurde über die Kampe, Wiedemann & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Neumünster im Namen des Herrn Knut Harders aus Tasdorf ausgesprochen.

Ein Händler auf der Online-Plattform Amazon soll eine DVD mit dem Filmtitel Bloody Murder 2 (FSK 18) ohne Altersüberprüfung bei der Auslieferung verkauft haben.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie also unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

0800 4041100

 

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