Herr Mario Eylers lässt aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns mitgeteilt, dass Herr Mario Eylers derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht versenden lässt. Dies betrifft Händler auf der Plattform eBay. Beanstandet werden angeblich fehlerhafte Angaben zur Garantie („2 Jahre Garantie“).

Von den diesbezüglich Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt. Der Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Anwaltskanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B.: Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und unter Umständen sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Mario Eylers zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich kompetente Hilfe!

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