Herr Marko Reske lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund angeblicher Fehler hinsichtlich der Widerrufsbelehrung aussprechen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass Herr Marko Reske angebliche Verletzungen des Wettbewerbsrechts auf der bekannten Online-Handelsplattform eBay über eine Kanzlei abmahnen lässt. Als Begründung führt er fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung an: nicht nur bezüglich des Fristbeginns, sondern auch der Widerrufsfolgen. Darüber hinaus wird die vermeintlich falsche Verwendung der sog. 40-Euro-Klausel gerügt.

Gefordert wird üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 10.000 €.

Unsere Anwälte empfehlen, die vorgelegte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.

Weiterhin sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, weil gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten drohen!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Marko Reske zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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