Herr Markus Wilken lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden aufgrund angeblich irreführender Werbung

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns ausgerichtet, dass Herr Markus Wilken zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Onlineshop-Händler versenden lässt. Grund hierfür ist die angeblich irreführende Werbung betrefflich des Zertifikats “Oeko-Tex 100“.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 25.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Markus Wilken zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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