Herr Michael Degenhardt lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Herr Michael Degenhardt lässt derzeit über eine beauftragte Kanzlei Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts (B2C) an Onlinehändler auf der Plattform eBay versenden. Gerügt werden falsche Angaben zu den Rücksendekosten („40-Euro-Klausel„) sowie Angaben zum Thema Widerruf.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Es liegt ein Gegenstandswert von 10.000 € vor.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Michael Degenhardt zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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