Herr Norbert Loga lässt Abmahnungen wegen vermeintlichen Dokumenten-Diebstahls aussprechen

Unseren Vertragsanwälten liegt die Information vor, dass Herr Norbert Loga zurzeit Wettbewerber über Herrn Rechtsanwalt Andreas Gerstel abmahnen lässt mit dem Vorwurf, diese hätten seine AGB „gestohlen“ und einfach für ihre Zwecke verwendet. Herr Loga ist tätig im Onlinehandel (Bereich B2C: Händler an Privatpersonen) und fungiert überdies als Geschäftsführer des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs.

Gefordert werden vom Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltsgebühren (775,64 €) und eines pauschalen Vergleichbetrags in Höhe von 500,00 €. Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 € taxiert.

Wir empfehlen, die von dem in diesem Fall wirkenden Juristen Andreas Gerstel vorformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, wie z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem keinen modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Spielen Sie nicht auf Zeit, sondern gehen Sie den sinnvollen Weg zu einem Experten.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nämlich nie ignoriert werden. Andernfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden immense Folgekosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Norbert Loga zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich kompetente Hilfe!

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