Herr Peter Heinze lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen eBay-Händler aussprechen

Herr Peter Heinze lässt aktuell Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts an Onlinehändler auf der Plattform eBay versenden. Gerügt werden die vermeintlich mangelhafte Widerrufsbelehrung und Fehler in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt zirka 10.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Peter Heinze zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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