Herr Roger Laube lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat davon Kenntnis erlangt, dass Herr Roger Laube zur Zeit vermeintliche Wettbewerbsrecht-Verstöße durch mangelhafte Garantie-Angaben über eine Kanzlei abmahnen lässt. Gerügt wird die angeblich unzureichende Formulierung „10-jährige Garantie auf Dichtigkeit und Farbe“. Die betroffene Handelsplattform ist eBay.

Von Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Im Interesse des Abgemahnten ist es wichtig zu klären, ob die zudem geforderten Schadensersatz-Ansprüche überhaupt angemessen sind. Der Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 10.000,00 €.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den rechtlichen Vertretern des Herrn Laube verfasste Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie auch „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet grundsätzlich nicht. Wenden Sie sich diesbezüglich lieber an einen Experten, der sich im Wettbewerbsrecht auskennt.

Bitte beachten Sie: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden weitere Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen kompetenten juristischen Beistand zu geben. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Roger Laube zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top