Herr Stefan Baum lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Nach Informationen unserer Anwälte lässt Herr Stefan Baum („Beautyprodukte 24“) gerade die vermeintlich fehlende Angabe des Grundpreises und wettbewerbswidrige Werbung bei eBay abmahnen.

Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Der Gegenstandswert wird auf 3.000 Euro geschätzt.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von Herrn Baums juristischen Vertretern formulierte Unterlassungserklärung nicht voreilig ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Stefan Baum zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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