Herr Stefan Hegelein lässt Abmahnungen aussprechen wegen angeblicher Fehler in Widerrufsbelehrung auf eBay

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns benachrichtigt, dass Herr Stefan Hegelein derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über eine Anwaltskanzlei versenden lässt. Begründet wird dies mit vermeintlich mangelhafter Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Rücksendekosten. Stattgefunden haben sollen die angeblichen Verstöße auf der Online-Handelsplattform eBay.

Sind Sie betroffen, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrags. Der Gegenstandswert liegt bei 7.500 €.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr empfindliche Kosten. 

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer im Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen im Auftrag des Herrn Stefan Hegelein zu informieren.

Zögern Sie nicht, sondern nutzen Sie unser Angebot!

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