Herr Steven Berger lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen u. a. wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung aussprechen

Ein Vertragsanwalt hat uns ausgerichtet, dass Herr Steven Berger aktuell über eine Kanzlei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht aussprechen lässt. Er nimmt Bezug auf die Online-Handelsplattform eBay und möchte eine vermeintlich mangelhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten rügen; außerdem angeblich fehlerhafte AGB, was das Zustandekommen des Kaufvertrags betrifft. Nicht zuletzt begründet Herr Berger die Abmahnungen mit vermeintlich falschen Angaben bezüglich der Warenverfügbarkeit.

„Abmahnkanzleien“ gehen größtenteils sehr ähnlich vor. Es wird vom Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. In vorliegendem Fall beträgt der Gegenstandswert 20.000 €.

Wir raten Abgemahnten, eine an Sie adressierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Nicht selten entsteht die Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe. Lassen Sie die Abmahnung in Ihrem eigenen Interesse von einem kompetenten Rechtsanwalt prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen sowie erhebliche Kosten in der Folge drohen.

Die Vereinbarung unserer Vertragsanwälte mit it-recht-PLUS sieht vor, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf dem Gebiet wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen erfahrener Anwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Herrn Steven Berger aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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