Herr Thomas Baczewski lässt angeblich mangelhafte Rücksendekosten-Angaben in der Widerrufsbelehrung auf eBay wettbewerbsrechtlich abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir die Nachricht erhalten, dass Herr Thomas Baczewski angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf der bekannten Online-Handelsplattform eBay abmahnen lässt. Begründet wird dies mit vermeintlich fehlerhaften Angaben betrefflich der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 5.000 €.

Unsere Anwälte raten, die vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.

Weiterhin sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, weil gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Baczewski zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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