Herr Thomas Baczewski lässt Wettbewerber bei eBay abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass Herr Thomas Baczewski gerade Abmahnungen über Herrn RA Sascha Tawil verschicken lässt. Gerügt wird eine angeblich falsche Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Rücksendekosten. Betroffen sind Anbieter auf der bekannten Online-Handelsplattform eBay.

Sind Sie abgemahnt worden, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Der Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf freie Entscheidung zu geben, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Tawil im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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