Herr Thomas Russer lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Spiske Maisch Rechtsanwälte aussprechen

Herr Thomas Russer lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über die Spiske Maisch Rechtsanwälte verschicken. Es geht um mangelhafte Angaben bezüglich der Widerrufsfrist. Betroffen sind Anbieter auf der Internet-Handelsplattform eBay im Bereich B2C.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Der Gegenstandswert beträgt 7.500 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von den Spiske Maisch Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies Nachteile zur Konsequenz haben kann, z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Spiske Maisch Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Thomas Russer zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top