Herr Thorsten Töpfer lässt Abmahnungen gegenüber Anbietern auf der Online-Handelsplattform Amazon aussprechen

Herr Thorsten Töpfer lässt zurzeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts (B2C) versenden. Betroffen sind Händler auf der Internetplattform Amazon. Gerügt wird die vermeintliche Irreführung durch Unterschiede zwischen Artikelbeschreibung und tatsächlichem Lieferumfang. Es geht um den Vertrieb eines Dietrich-Sets.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Thorsten Töpfer zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top