Herr Volker Rügen lässt fehlende Adresse in Widerrufsbelehrung wettbewerbsrechtlich abmahnen

Im Rahmen einer Beratung hat ein bei uns unter Vertrag stehender Anwalt davon Kenntnis erlangt, dass Herr Volker Rügen, wohnhaft in 52355 Düren, zur Zeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts durch seinen rechtlichen Vertreter Viktor Bohry aus Köln versenden lässt. Bezug genommen wird auf ein Angebot eines Händlers in der Online-Handelsplattform Hood, welches angeblich die Angabe der Adresse in der Widerrufsbelehrung vermissen lässt.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von angeblich 489,45 € gefordert. Der Gegenstandswert wird auf 5.000 € geschätzt.

Betroffenen empfehlen wir, die von Herrn Rechtsanwalt Bohry formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nie. Gehen Sie lieber den Weg zu einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.

Bitte beachten Sie Folgendes: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nicht ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden immense Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch RA Bohry für Herrn Rügen zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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