Herr Wolfgang Winter lässt Wettbewerber auf der Online-Handelsplattform eBay abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass Herr Wolfgang Winter derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden lässt. Als Grund wird jeweils eine vermeintlich fehlende Widerrufsbelehrung angeführt. Betroffen sind Anbieter auf der Internet-Handelsplattform eBay im Bereich B2C.

Sollten Sie abgemahnt worden sein, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Der Gegenstandswert liegt bei etwa 20.000,00 €.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf freie Entscheidung zu geben, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Wolfgang Winter zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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