Ines Martin lässt durch RA Sascha Tawil eBay-Händler wettbewerbsrechtlich abmahnen

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Sascha Tawil im Auftrag der Frau Ines Martin Kenntnis erlangt.

Betroffen ist ein Online-Händler auf der Plattform eBay im Bereich „B2C“.

Beanstandet werden angeblich nicht ausreichende Angaben zu der Regelung der Rücksendekosten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der Gegenstandswert soll bei 10.000 € liegen.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch RA Sascha Tawil im Namen der Frau Ines Martin zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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