Inge Agte lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

 

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler auf der Plattform ebay, die im Auftrag der Frau Inge Agte ausgesprochen wurde.

Gerügt wird die vermeintliche Gewerblichkeit eines Händlers, der sich fälschlicherweise als Privatverkäufer ausgebe. Dabei geht es um Kosmetik-Artikel. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 8.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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