INO Handels & Vertriebs GmbH lässt über U + C Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Film Strassenmädchen 1 abmahnen

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Pornofilmwerk Strassenmädchen 1 ab. Rechteinhaber ist die INO Handels & Vertriebs GmbH.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den U + C Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben; ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die U + C Rechtsanwälte im Auftrag der INO Handels & Vertriebs GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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