Johann Friedrich Dirks e.K. lässt angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat ausgerichtet, dass Johann Friedrich Dirks e.K. vermeintlich fehlerhafte Angebotskennzeichnungen auf der Onlinehandelsplattform eBay wettbewerbsrechtlich abmahnen lässt (B2C-Bereich). Die konkreten Gründe sind angeblich fehlende Angaben beim Vertrieb von Spülmaschinen bezüglich des Energie- und Wasserverbrauchs.

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Es liegt ein Gegenstandswert von etwa 10.000 € vor.

Betroffenen ist anzuraten, die im Auftrag von Johann Friedrich Dirks e.K. formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil ansonsten erhebliche Nachteile in Form einer erhöhten Vertragsstrafegefahr die Folge sein können.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und damit jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag von Johann Friedrich Dirks e.K. aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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