Kanzlei Baek Law mahnt für Ari Media Promotion (Inh. Arthur Riegel) Urheberrechtsverstöße gegen den Musiktitel Wir wollen feiern von Markus Becker ab

Die Firma Ari Media Promotion (Inhaber: Herr Arthur Riegel) lässt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) abmahnen. Dabei geht es u. a. um das Lied Wir wollen feiern des Sängers Markus Becker. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Baek Law ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Baek Law deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 350 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Firma Ari Media Promotion (Inh. Arthur Riegel) aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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