Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe mahnt für Bushido den Titel Alles wird gut ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass Herr Anis Mohamed Youssef Ferchichi, den meisten wohl besser bekannt als Bushido, aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (sogenanntes „Filesharing“) an dem Song Alles wird gut abmahnen lässt. Dieser befindet sich auf der Kompilation Bravo Hits Vol. 68. Die Abmahnungen werden von der Anwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe verschickt.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe lautet wie folgt: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 350,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Anwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Youssef Ferchichi alias Bushido aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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