Kanzlei Christopher Lihl mahnt für die Firma Lausch – Phantastische Hörspiele das Werk Die Schwarze Sonne I-VII ab

Neuesten Informationen unserer Vertragsanwälte zufolge mahnt die Kanzlei Christopher Lihl gerade vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Die Schwarze Sonne I-VII ab. Im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Internet-Tauschbörsen soll es zu einer unerlaubten Verwertung des Werks durch Filesharing gekommen sein.

Vom Beschuldigten verlangt man die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Der Abgemahnte wird außerdem mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von Herrn Rechtsanwalt Lihl formulierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Sie sollte zuerst genau geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen kompetenten Anwalt zu Rate.

Beachten Sie, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals zu ignorieren, da dies die Situation verschlimmert; gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können nämlich die Konsequenz sein.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen juristischen Beistand, der Sie nach bestem (Ge-)Wissen vertritt, zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Christopher Lihl aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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