Kanzlei Coprotect mahnt im Auftrag der Kalypso Media GmbH Urheberrechtsverletzungen an Videospielen ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat ausgerichtet, dass aktuell die Kalypso Media GmbH Videospiele durch die Kanzlei Coprotect abmahnen lässt. Daran kann man erkennen, dass bei weitem nicht nur Musik und Filme Gegenstand von Abmahnungen sind. Auch im Bereich der Video- und PC-Spiele ist stets Vorsicht geboten.

Die Vorgehensweise der Abmahnkanzlei stimmt im Wesentlichen mit der anderer überein. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten ist nahe zu legen, die von der Kanzlei Coprotect angefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst erhebliche Nachteile wie bspw. hohe Folgekosten drohen. Zudem ist von modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind, abzuraten.

Keinesfalls sollten Betroffene die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der  Kanzlei Coprotect aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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