Kanzlei Coprotect mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen für Kalypso Media GmbH ab

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass aktuell die Kanzlei Coprotect für die Kalypso Media GmbH aus Worms vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (Filesharing) an PC- bzw. Videospielen abmahnt. In diesem Fall tätig sind die Herren Rechtsanwälte Dr. Michael Heidelbach und Dr. Walter Simon.

Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert. Betroffene werden darüber hinaus mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von der Kanzlei Coprotect an Sie adressierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Sie sollte zuerst anwaltlich geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen; denn die Unterschrift unter eine solche Erklärung gilt für 30 Jahre. Des Weiteren sollten Sie modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Netz nicht vertrauen. Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen kompetenten Anwalt zu Rate.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, da dies die Situation verschlimmert. Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen juristischen Beistand, der Sie nach bestem (Ge-)Wissen vertritt, zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Coprotect im Auftrag der Kalypso Media GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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