Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt für die Freiwild GbR das Album Gegengift der Band Frei.Wild ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns davon berichtet, dass die Berliner Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner neuerdings angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Gegengift (vor allem den Song „Allein nach vorne“) der Gruppe Frei.Wild im Namen der Freiwild GbR aus München abmahnt.

Es werden vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 290 EUR gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, die von Denecke, Haxthausen & Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Denecke, von Haxthausen & Partner aufzuklären.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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