Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt für Digi Rights Administration GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Titel Rainbow der Formation Vinylshakerz ab

Die DigiRights Administration GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Musiktitel Rainbow der Gruppe Vinylshakerz abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der DigiRights Administration GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top