Kanzlei Dr. Johannes Rübenach mahnt für Digi Protect Gesellschaft die illegale Verbreitung des Songs Drowning des Künstlers Armin van Buuren in Online-Tauschbörsen ab

Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Internet durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Musiktitel Drowning von Armin van Buuren ab. Rechteinhaber und Auftraggaber ist die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.

Von Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 340 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Anwaltskanzlei Dr. Johannes Rübenach ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil daraus Nachteile entstehen könnten. Darüber hinaus warnen wir vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, welche nicht als seriös einzustufen sind.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten zur Folge haben kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der Firma DigiProtect zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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