Kanzlei Fuhrmann Wallenfels mahnt für Baseprotect GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Song That Girl von Greeno Fabulous feat. Young Sixx ab

Die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ des Musiktitels That Girl von Greeno Fabulous feat. Young Sixx ab. Rechteinhaber ist die Firma Baseprotect.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, eine mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Sonst drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels im Auftrag der Firma Baseprotect zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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