Kanzlei Fuhrmann Wallenfels mahnt für die Baseprotect UG das Werk That Girl von Greeno Fabulous feat. Young Sixx ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass die Anwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels derzeit im Auftrag der Baseprotect UG Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt. Gegenstand verschickter Abmahnungen sind u. a. angebliche Rechteverletzungen an dem Musikwerk That Girl von Greeno Fabulous feat. Young Sixx.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den Rechtsanwälten Fuhrmann Wallenfels vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“, die teilweise im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Anwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels im Auftrag der Baseprotect UG zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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