Kanzlei Graf von Westphalen mahnt im Auftrag der Navteq GmbH die unerlaubte Verwendung von Kartenausschnitten ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat erfahren, dass die Navteq GmbH, Düsseldorfer Straße 40 a, in 65760 Eschborn momentan urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen lässt. Diese werden verschickt von der Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Konkret geht es um die vermeintlich unerlaubte Verwertung von Kartenausschnitten/ -materialien.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie der Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 651,80 € aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend äußerst hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag der Firma Navteq GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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