Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum mahnt für Camino Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Bis aufs Blut – Brüder auf Bewährung ab

Die Camino Filmverleih GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen in Onlinetauschbörsen – so genanntes „Filesharing“ – abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Bis aufs Blut – Brüder auf Bewährung.

Vertreten wird Camino Filmverleih dabei von der Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Lampmann Behn Rosenbaum vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen könnte. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Lampmann Behn Rosenbaum im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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