Kanzlei Lutz Schroeder mahnt für Herrn David de Boer die unerlaubte Verbreitung des Films Pervert Porn Devil 1 ab

Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) für Herrn David de Boer ab. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Pervert Porn Devil 1.

Von Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, eine von Herrn Rechtsanwalt Lutz Schroeder vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn David de Boer aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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