Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt im Auftrag der Morphicon Limited das Computerspiel Arma 2 – Operation Arrowhead ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber informiert, dass die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller gerade die angeblich unerlaubte Verwertung des Computerspiels Arma 2 – Operation Arrowhead für die Firma Morphicon Limited abmahnt.

Bezogen wird sich auf einen vermeintlichen Verstoß aus dem August des Vorjahres. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen aus guten Gründen, die von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller formulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Außerdem ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Sie sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Negele Zimmel Geuter Beller aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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