Kanzlei Sasse & Partner mahnt für die WVG Medien GmbH den Film Damage ab

Ein Vertragsanwalt hat uns die Information zur Verfügung gestellt, dass aktuell die Anwaltskanzlei Sasse & Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt. Gegenstand dieser Abmahnungen sind vermeintliche Rechteverletzungen an dem Filmwerk Damage .

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von der Kanzlei Sasse und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Vorsichtig zu behandeln sind auch die „modifizierten“ Unterlassungserklärungen, die teilweise im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Anwaltskanzlei Sasse & Partner im Namen der WVG Medien GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Das OLG Frankfurt hat übrigens eine Entscheidung zum Thema „Störerhaftung bei Filesharing“ gefällt. Demnach haftet ein Störer auf Unterlassung, wenn er Dritten aufgrund mangelhafter Sicherung des WLAN-Routers die Möglichkeit bietet, geschützte Werke über seinen Internet-Anschluss öffentlich zu verbreiten. Wenn Sie dazu Ausführlicheres lesen möchten, verweisen wir gerne auf einen entsprechenden Beitrag aus dem Blog „kLAWtext“ von RA Sebastian Dosch.

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